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   OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 173/09   

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OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 173/09 (https://dejure.org/2010,20696)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.01.2010 - 2 W 173/09 (https://dejure.org/2010,20696)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 2 W 173/09 (https://dejure.org/2010,20696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliches Recht für ein Amtsverfahren nach § 53 Abs. 1 Grundbuchordnung (GBO) in Übergangsfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Recht für ein Amtsverfahren nach § 53 Abs. 1 GBO in Übergangsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 109
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 13.10.2009 - 15 W 276/09

    Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens bei beschränkter Beschwerde

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 173/09
    Die gemäß § 71 Abs. 2 GBO beschränkte Beschwerde bildet eine verfahrensrechtliche Einheit im Sinne des Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG -RG nicht mit dem Verfahren, das mit der beanstandeten Eintragung im Grundbuch abgeschlossen worden ist, sondern mit dem Amtsverfahren auf Eintragung eines Widerspruchs bzw. auf Löschung gemäß § 53 Abs. 1 S. 1 und 2 GBO (Anschluss OLG Hamm, 13. Oktober 2009, I-15 W 276/09, FGPrax 2009, 285 ).

    Die gemäß § 71 Abs. 2 S. 2 GBO beschränkte Beschwerde bildet nämlich eine verfahrensrechtliche Einheit im Sinne des Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG nicht mit dem Verfahren, das mit der beanstandeten Eintragung im Grundbuch abgeschlossen worden ist, sondern mit dem Amtsverfahren auf Eintragung eines Widerspruchs bzw. auf Amtslöschung gemäß § 53 Abs. 1 S. 1 und 2 GBO (OLG Hamm, Beschluss vom 13. Oktober 2009, 15 W 276/09 - bei Juris).

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 173/09
    Für die Entstehung eines Rechts nach § 873 Abs. 1 BGB wäre sogar die zeitliche Reihenfolge von Einigung und Eintragung unerheblich (BGHZ 143, 175; vgl. auch § 879 Abs. 2 BGB ).
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 15 W 99/05

    Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Löschung einer Vormerkung

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 173/09
    Zwar ist ein Amtswiderspruch schon dann einzutragen, wenn die Gesetzesverletzung feststeht und die Unrichtigkeit des Grundbuches lediglich glaubhaft gemacht ist (vgl. nur BayObLG, Rpfleger 2005, S. 251 f.; OLG Hamm, DNotZ 2007, S. 122 ff.; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 7. Mai 2009, 5 Wx 4/08, bei Juris).
  • BGH, 09.11.2006 - V ZB 66/06

    Zurückweisung einer Vorlage an den BGH im Grundbuchverfahren mangels Abweichung

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 173/09
    Soweit im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes bei Eintragungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgt sind, teilweise bereits die Unrichtigkeit des Grundbuches allein als ausreichend angesehen wird (OLG Celle, Rpfleger 1990, S. 112 f.; dagegen Senat, aaO.; vgl. auch BGH, Rpfleger 2007, S. 134 f.), betrifft dies nicht den vorliegenden Fall der Eintragung einer Grunddienstbarkeit.
  • OLG Schleswig, 21.10.2009 - 2 W 152/09

    Anwendbares Recht nach Inkrafttreten der FGG-Reform

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 173/09
    Für das Verfahren in allen Instanzen ist dabei maßgeblich, ob das Verfahren in erster Instanz vor dem 1. September 2009 eingeleitet bzw. seine Einleitung beantragt worden ist (vgl. nur Senat, OLGR Schleswig 2009, S. 984 ff., m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 21.10.2009 - 2 W 151/09

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das anzuwendende Recht für eine Amtsberichtigung im

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 173/09
    Das Amtsverfahren nach § 53 Abs. 1 GBO aber wird jedenfalls erst in dem Zeitpunkt im Sinne des Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG -RG eingeleitet, in dem das Grundbuchamt von Amts wegen oder auf Anregung Anlass hat, in eine sachliche Überprüfung der erfolgten Eintragung einzutreten (OLG Hamm, aaO.; zu den Voraussetzungen des Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG -RG im Amtsverfahren vgl. auch Senat, OLGR Schleswig 2009, S. 933 f.).
  • OLG Celle, 11.10.1989 - 4 W 279/89
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 173/09
    Soweit im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes bei Eintragungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgt sind, teilweise bereits die Unrichtigkeit des Grundbuches allein als ausreichend angesehen wird (OLG Celle, Rpfleger 1990, S. 112 f.; dagegen Senat, aaO.; vgl. auch BGH, Rpfleger 2007, S. 134 f.), betrifft dies nicht den vorliegenden Fall der Eintragung einer Grunddienstbarkeit.
  • OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 5 Wx 4/08

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung bezüglich einer Vormerkung: Richtigkeit eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 173/09
    Zwar ist ein Amtswiderspruch schon dann einzutragen, wenn die Gesetzesverletzung feststeht und die Unrichtigkeit des Grundbuches lediglich glaubhaft gemacht ist (vgl. nur BayObLG, Rpfleger 2005, S. 251 f.; OLG Hamm, DNotZ 2007, S. 122 ff.; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 7. Mai 2009, 5 Wx 4/08, bei Juris).
  • BayObLG, 15.12.2004 - 2Z BR 206/04

    Ermittlungspflicht des Grundbuchamtes bei Eintragung einer Pfändung

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 173/09
    Zwar ist ein Amtswiderspruch schon dann einzutragen, wenn die Gesetzesverletzung feststeht und die Unrichtigkeit des Grundbuches lediglich glaubhaft gemacht ist (vgl. nur BayObLG, Rpfleger 2005, S. 251 f.; OLG Hamm, DNotZ 2007, S. 122 ff.; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 7. Mai 2009, 5 Wx 4/08, bei Juris).
  • OLG Schleswig, 18.05.2010 - 2 W 38/10

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Grundbuchverfahren; Anforderungen an die

    Hier kann indes dahin stehen, ob bei einer möglicherweise bloß die Fassung der Eintragung betreffenden und damit unbeschränkt möglichen Beschwerde (vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 2009, S. 501 f., m. w. N.) auf den Zeitpunkt der Einleitung des Eintragungsverfahrens abzustellen ist, während bei einer nach § 71 Abs. 2 GBO beschränkten Beschwerde, die nach dem 1. September 2009 eingegangen ist, in jedem Fall neues Recht zur Anwendung kommt (vgl. zur beschränkten Beschwerde Senat, FGPrax 2010, S. 109 ff., im Anschluss an OLG Hamm, FGPrax 2009, S. 285 ).
  • OLG Hamm, 15.02.2011 - 15 Wx 172/10

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde eines weiteren Beteiligten gegen die

    Für die Anwendung des Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG ist deshalb der Zeitpunkt maßgebend, in dem dieses Amtsverfahren von dem Grundbuchamt eingeleitet worden ist (Senat FGPrax 2009, 285; OLG Schleswig FGPrax 2010, 109).
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